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   BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16   

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https://dejure.org/2016,6720
BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16 (https://dejure.org/2016,6720)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2016 - 20 F 1.16 (https://dejure.org/2016,6720)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2016 - 20 F 1.16 (https://dejure.org/2016,6720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 2 VwGO, § 6 Abs 1 S 3 SÜG, § 10 SÜG, § 12 Abs 3 SÜG, § 14 Abs 4 SÜG
    Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Behörde durch Informantenschutz

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit der Weigerung zur vollständigen Vorlage der Akte der Sicherheitsüberprüfung i.R. einer Bewerbung beim Bundesnachrichtendienst; Geheimhaltungsbedürftigkeit personenbezogener Daten; Geheimhaltungsgrund des ...

  • rewis.io

    Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Behörde durch Informantenschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit der Weigerung zur vollständigen Vorlage der Akte der Sicherheitsüberprüfung i.R. einer Bewerbung beim Bundesnachrichtendienst; Geheimhaltungsbedürftigkeit personenbezogener Daten; Geheimhaltungsgrund des ...

  • rechtsportal.de

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit der Weigerung zur vollständigen Vorlage der Akte der Sicherheitsüberprüfung i.R. einer Bewerbung beim Bundesnachrichtendienst; Geheimhaltungsbedürftigkeit personenbezogener Daten; Geheimhaltungsgrund des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Sind Behörden - wie dies namentlich auf die Nachrichtendienste zutrifft - bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ).

    Der Geheimhaltungsgrund des Informantenschutzes setzt im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine öffentliche Aufgabe voraus, deren Erfüllung durch die Preisgabe der Identität des Dritten ernstlich gefährdet oder erheblich erschwert würde (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ).

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Der Bruch einer zugesagten oder berechtigterweise erwarteten lebenslangen Vertraulichkeit gegenüber dem Informanten wäre generell geeignet, die Aufgabenwahrnehmung der Behörde zu beeinträchtigen, indem die künftige Gewinnung von Informationen erschwert würde (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 17 und vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Der Schutz des Informanten ist auch nicht von der begründeten Befürchtung abhängig, dass der Informant sich im Fall einer Offenlegung möglichen Repressalien ausgesetzt sieht (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 10 und vom 17. Januar 2012 - 20 F 4.11 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Es müssen gewichtige öffentliche Belange berührt sein, aus denen sich ein Geheimhaltungsbedürfnis in Form des Informantenschutzes ergibt (BVerwG, Urteil vom 3. September 1991 - 1 C 48.88 - BVerwGE 89, 14 ).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat- anders als ein Beschwerdeverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO - mit dem Hauptsacheverfahren deshalb einen Rechtszug im Sinne des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG; die dortige Kostenentscheidung umfasst auch etwaige Kosten des Zwischenverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 20 F 15.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Der Bruch einer zugesagten oder berechtigterweise erwarteten lebenslangen Vertraulichkeit gegenüber dem Informanten wäre generell geeignet, die Aufgabenwahrnehmung der Behörde zu beeinträchtigen, indem die künftige Gewinnung von Informationen erschwert würde (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 17 und vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 30.04.1965 - VII C 83.63

    Benennung von Auskunftspersonen durch eine Behörde

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Die Aufgabe, auf welche die behördlichen Ermittlungen ausgerichtet sind, muss vielmehr dem Schutz gewichtiger Rechtsgüter dienen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1965 - 7 C 83.63 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 7 S. 11).
  • BVerwG, 17.01.2012 - 20 F 4.11

    Anspruch des Klägers auf Verpflichtung des Thüringer Innenministeriums zur

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2016 - 20 F 1.16
    Der Schutz des Informanten ist auch nicht von der begründeten Befürchtung abhängig, dass der Informant sich im Fall einer Offenlegung möglichen Repressalien ausgesetzt sieht (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 10 und vom 17. Januar 2012 - 20 F 4.11 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Der gemäß § 189 VwGO eingerichtete Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat den Antrag des Klägers festzustellen, dass die Weigerung der Beklagten, die Akten vollständig vorzulegen, rechtswidrig sei, mit Beschluss vom 4. März 2016 - 20 F 1.16 - abgelehnt.

    Aufgrund des Beschlusses des Fachsenats vom 4. März 2016 - 20 F 1.16 - steht fest, dass die Weigerung der Beklagten, im Streitfall ihre Akten vollständig vorzulegen und damit zu offenbaren, welches die in Rede stehenden "tatsächlichen Anhaltspunkte" sind, aus Gründen des Geheimnisschutzes, namentlich zum Schutz der Erkenntnisquellen des BND (vgl. ebenda Rn. 10), rechtmäßig ist.

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des

    Dieser Spruchkörper hat im Beschluss vom 16. Dezember 2010 (20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261/263) sowie erneut im Beschluss vom 4. März 2016 (20 F 1.16 - juris Rn. 12) einerseits darauf hingewiesen, dass es in Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedürfe, da es sich hierbei um einen im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren unselbständigen Zwischenstreit handele, der mit dem Hauptsacheverfahren einen Rechtszug im Sinn von § 35 GKG und von § 19 Abs. 1 RVG bilde.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 20 F 12.15

    Geheimhaltungsbedürftigkeit des Inhalts der Akten als Grund für die Einstufung

    Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht; denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit (BVerwG, Beschluss vom 4. März 2016 - 20 F 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:040316B20F1.16.0] - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 20 F 8.15

    Auskunftsbegehren des Betroffenen über die zu seiner Person beim Landesamt für

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Bruch einer zugesagten oder berechtigterweise erwarteten lebenslangen Vertraulichkeit gegenüber dem Informanten generell geeignet wäre, die Aufgabenwahrnehmung der Behörde zu beeinträchtigen, indem die künftige Gewinnung von Informationen erschwert würde (BVerwG, Beschluss vom 4. März 2016 - 20 F 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:040316B20F1.16.0] - juris Rn. 7 m.w.N.).
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